Die Frühförderung
Jedes Kind von der Geburt bis zum Schulalter, bei dem eine Hörschädigung festgestellt wird, hat Anspruch auf Frühförderung.
Frühförderung hilft der Familie
- mit der Hörbehinderung des Kindes angemessen umzugehen,
- eine gute Kommunikation aufzubauen,
- Hören und Sprechen im Alltag zu fördern,
- einen Rahmen für förderliche Entwicklungsbedingungen zu schaffen.
Frühförderung hilft dem Kind
- seine individuelle Hörfähigkeit zu nutzen und weiter zu entwickeln,
- eine gute Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln,
- mehr Selbständigkeit zu erreichen,
- soziale Kontakte zu knüpfen und sich in seiner Umwelt zurecht zu finden.
Frühförderung ist für Sie kostenlos und rezeptfrei!
Das sind unsere Angebote für Familien mit einem hörgeschädigten Kind:
- Individuelle Beratung und Begleitung
- Pädagogische Diagnostik und Audiometrie
- Frühförderung zu Hause und im Zentrum
- Förderung der Kinder und Beratung der Kolleginnen in Kindergärten vor Ort
- Unterstützung bei der Wahl eines geeigneten Kindergartens und einer geeigneten Schule
- Eltern-Kind-Gruppen
- Rhythmisch-musikalische Spielgruppe
- Vorschulkindertreffen
- Elterngesprächskreise
- Familientage und –wochenenden
- Väter-Kind-Tage
- Fortbildungen für Eltern, Erzieher/innen und Therapeut/innen
- Zusammenarbeit mit anderen an der Förderung beteiligten Einrichtungen
Angebote der Frühförderung

Unser Team besteht aus 17 Sonderschullehrerinnen für Hörgeschädigte. Koordinatorin und Ansprechpartnerin ist Frau Widua


